USK weiter für Jugendmedienschutz bei Onlinespielen
Im vergangenen Jahr wurden bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) mehr Spiele als 2008 geprüft. In 3100 Verfahren mussten sich Computer- und Videospiele an den Regeln für einen wirksamen Jugendmedienschutz messen lassen. Heißt: Rund 1000 Spiele für PC, Konsole und Handheld wurden geprüft, jeweils in den verschiedenen Versionen für die jeweiligen Medien.
In Zukunft könnte diese Zahl aber wieder abnehmen. Denn, so sagt Felix Falk, Geschäftsführer der USK: "Gerade kleine Spiele, vermehrt aber auch größere Produktionen, werden nur noch online erscheinen". Online-Spiele kann die USK derzeit nicht prüfen. Laut dem vorherrschenden Jugendschutzgesetz muss immer ein Datenträger zur Prüfung vorliegen. Felix Falk ist aber zuversichtlich, dass sich dies demnächst ändert. "Das partnerschaftliche Verfahren, in dem die USK als Selbstkontrolle der Wirtschaft den Prüfprozess organisiert und die Obersten Landesjugendbehördendie Alterskennzeichnung vergeben, hat sich bewährt und sollte auch für Online-Spiele gelten“, so der Geschäftsführer der USK.
In der Tat sollte es doch machbar sein, den unzähligen, engagierten Online-Entwicklern eine Art Fahrplan in die Hand zu geben, wie viel "Blut", Krieg oder von mir aus auch nackte Haut in den immer detailreicher werdenden Onlinespielen erlaubt ist. Um eine solche Neugestaltung des Prüfprozesses werden die Landesbehörden am Ende nicht kommen - wenn sich der gesamte Markt in diese Richtung wandelt.




Die USK entstammt inkl. der Regeln eh noch der Zeit, als Spiele in ein paar Stunden durchgespielt waren, wenn man gut war. Heute kannst Du nicht alle Aspekte eines Spiels prüfen, weil die Zeit die sich die USK für die Prüfung nimmt (nehmen kann) viel zu kurz ist.
Das ist keine Kritik an der USK, denn auch PEGI (als europäischer "Schutz") muss mit diesen Umständen zu leben und vor allem zu arbeiten lernen.